Zieht eine gebrauchte Druckgussmaschine um, wird eine neue Anlage in Ihrem Betrieb angeliefert oder soll die gesamte Produktion verlagert werden? Dann müssen die einzelnen Komponenten der Gießereianlagen und Gussmaschinen am zukünftigen Standort nach dem Wiederaufbau in Produktionsbereitschaft gesetzt und anschließend in Betrieb genommen werden.
Der Prozess von der Anlieferung bis zum erfolgreichen Betrieb der Maschine umfasst zahlreiche wichtige Punkte, die unsere Experten genauestens kennen und detailliert zu steuern wissen. Auch wenn jede Inbetriebnahme unterschiedliche Gegebenheiten mit sich bringt, haben wir eine erprobte Struktur entwickelt, die für einen reibungslosen und zügigen Ablauf sorgt.
Dabei achten wir außerdem auf die notwendigen Anforderungen von relevanten EG-Richtlinien, der EU-Konformitätserklärung sowie CE-Kennzeichnung. Damit Sie einen Nachweis über die Einhaltung aller rechtlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben der Inbetriebnahme haben, erstellen wir ein Abnahmeprotokoll, das für Sie und uns dokumentiert, dass alle erforderlichen Schritte zuverlässig ausgeführt wurden.
Gerne stehen wir Ihnen auch nach Projektende mit unseren Serviceleistungen wie z. B. Reparatur, Wartung, Modernisierung oder unserer Druckgießmaschinen-Beratung zur Verfügung. Auf Wunsch schulen wir im Anschluss an die Inbetriebnahme Ihre Mitarbeiter in Sachen Bedienung und Wartung. Für Spezialthemen haben wir immer den passenden Experten über unser großes Partnernetzwerk zur Hand.
Sicherheitsaspekte bei der Inbetriebnahme
Bei der Inbetriebnahme von Maschinen in einem Betrieb gelten laut Betriebssicherheitsverordnung verschiedene Vorschriften. Wir planen mit Ihnen im Vorfeld die einzelnen Schritte von der Montage bis zur Inbetriebnahme und legen gemeinsam die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und Zuständigkeiten fest. Dazu gehören unter anderem Fragen wie:
- Welche Schutzmaßnahmen sind während er Inbetriebnahme notwendig?
- Welche Mitarbeiter sind anwesend und wer ist für was zuständig?
- Welche Mitarbeiter besitzen welche besonderen Kompetenzen?
- Wer darf sich bei der Inbetriebnahme im direkten Umfeld aufhalten?